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Krankenhaushygiene: Wie kann ich ein Modul, das ich bei einem anderen Veranstalter/in einem anderen Bundesland absolviert habe, äquivalent anerkennen lassen?

Bitte reichen Sie folgende Doku­mente bei der Baye­ri­schen Landes­ärz­te­kam­mer ein:

  • voll­stän­dig ausge­füll­tes und unter­schrie­be­nes Antrags­for­mu­lar
  • Teil­nah­me­be­schei­ni­gung/Zerti­fi­kat des exter­nen Fort­bil­dungs­an­bie­ters in amtlich beglau­big­ter Kopie (z.B. über Ärzt­li­cher Kreis­ver­band)
  • Ausführ­li­ches und detail­lier­tes Fort­bil­dungs­pro­gramm mit Angabe von Themen und zuge­hö­ri­gen Zeiten sowie Namen der Refe­ren­ten/Tuto­ren
  • Refe­ren­ten­liste mit voll­stän­di­gem Namen, Tätig­keit­s­ort und ausge­üb­ter Tätig­keit – einschließ­lich führ­ba­rer und/oder ankünd­ba­rer Bezeich­nun­gen.

Bei einer Äqui­va­lenzan­er­ken­nung handelt es sich um eine Einzel­fall­ent­schei­dung, welche nur für den Zustän­dig­keits­be­reich der Baye­ri­schen Landes­ärz­te­kam­mer ohne Präju­diz für poten­ti­ell ähnlich gela­gerte Situa­ti­o­nen gilt.

Ihr Ansprechpartner

Kommunikation/Politik/Marketing

Pressestelle der Bayerischen Landesärztekammer
Telefon: 089 4147 268
E-Mail: presse@blaek.de

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