Bitte reichen Sie folgende Dokumente bei der Bayerischen Landesärztekammer ein:
- vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular
- Teilnahmebescheinigung/Zertifikat des externen Fortbildungsanbieters in amtlich beglaubigter Kopie (z.B. über Ärztlicher Kreisverband)
- Ausführliches und detailliertes Fortbildungsprogramm mit Angabe von Themen und zugehörigen Zeiten sowie Namen der Referenten/Tutoren
- Referentenliste mit vollständigem Namen, Tätigkeitsort und ausgeübter Tätigkeit – einschließlich führbarer und/oder ankündbarer Bezeichnungen.
Bei einer Äquivalenzanerkennung handelt es sich um eine Einzelfallentscheidung, welche nur für den Zuständigkeitsbereich der Bayerischen Landesärztekammer ohne Präjudiz für potentiell ähnlich gelagerte Situationen gilt.