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Leitender Notarzt: Kann ich das LNA-Seminar auch in einem anderen Bundesland absolvieren und wird das dann in Bayern anerkannt?

Ein in einem ande­ren Bundes­land absol­vier­ter LNA-Kurs, gemäß aktu­ell gülti­gem Curri­cu­lum der Bunde­s­ärz­te­kam­mer, wird von der Baye­ri­schen Landes­ärz­te­kam­mer äquvi­va­lent aner­kannt.
Ergän­zend ist aus einsatz­tak­ti­schen Grün­den eine Einwei­sung auf regi­o­na­ler Basis obli­gat nach­zu­wei­sen. Zur eige­nen Rechts­si­cher­heit empfiehlt die Baye­ri­sche Landes­ärz­te­kam­mer, bei LNA-Semi­na­ren in einem ande­ren Bundes­land, für die eigene nach­hal­tige rechts­or­ga­ni­sa­to­ri­sche Kompe­tenz für eine LNA-Tätig­keit in Bayern Sorge zu tragen.

Ihr Ansprechpartner

Kommunikation/Politik/Marketing

Pressestelle der Bayerischen Landesärztekammer
Telefon: 089 4147 268
E-Mail: presse@blaek.de