Ein in einem anderen Bundesland absolvierter LNA-Kurs, gemäß aktuell gültigem Curriculum der Bundesärztekammer, wird von der Bayerischen Landesärztekammer äquvivalent anerkannt.
Ergänzend ist aus einsatztaktischen Gründen eine Einweisung auf regionaler Basis obligat nachzuweisen. Zur eigenen Rechtssicherheit empfiehlt die Bayerische Landesärztekammer, bei LNA-Seminaren in einem anderen Bundesland, für die eigene nachhaltige rechtsorganisatorische Kompetenz für eine LNA-Tätigkeit in Bayern Sorge zu tragen.