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Medizinische Begutachtung: Ich möchte als Gutachter tätig sein. Was muss ich hierfür beachten? Werden bei der Bayerischen Landesärztekammer Gutachter-Listen geführt?

Die Baye­ri­sche Landes­ärz­te­kam­mer (BLÄK) bietet Semi­nare zur „Medi­zi­ni­schen Begut­ach­tung“ gemäß aktu­ell gülti­gem Curri­cu­lum der Bunde­s­ärz­te­kam­mer (BÄK) an. Als Teil­nah­me­vor­aus­set­zung ist hier ledig­lich die Appro­ba­tion gefor­dert.

Um die Endbe­schei­ni­gung abschlie­ßend zu erwer­ben ist Folgen­des voraus­ge­setzt:

  • Fach­a­rz­t­aus­bil­dung
  • Absol­vie­rung der 64 Unter­richts­ein­hei­ten „Medi­zi­ni­sche Begut­ach­tung“ gemäß aktu­ell gülti­gem Curri­cu­lum der BÄK
  • Erstel­len jeweils eines Final- und Kausal­gut­ach­tens
  • Absol­vie­rung einer Lern­er­folgs­kon­trolle

Seitens der BLÄK wird keine Liste geführt. Es gibt jedoch eine weitere Möglich­keit:
Das Baye­ri­sche Landes­so­zi­al­ge­richt bittet darum, dass Sie dort kund tun, dass Sie das Semi­nar „Medi­zi­ni­sche Begut­ach­tung“ absol­viert haben und berech­tigt sind, auf Ihrem Brief­bo­gen und auf ande­ren Medien darauf hinzu­wei­sen.

Ihr Ansprechpartner

Kommunikation/Politik/Marketing

Pressestelle der Bayerischen Landesärztekammer
Telefon: 089 4147 268
E-Mail: presse@blaek.de