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Müssen alle drei Exemplare des Ausbildungsvertrags im Original unterschrieben werden?

Die drei Exem­plare sind von allen Vertrags­part­nern im Origi­nal zu unter­schrei­ben. Bei minder­jäh­ri­gen Auszu­bil­den­den müssen neben der/dem Auszu­bil­den­den und dem/der Arzt/Ärtzin auch der/die Sorge­be­rech­tigte/n unter­schrei­ben.

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Kommunikation/Politik/Marketing

Pressestelle der Bayerischen Landesärztekammer
Telefon: 089 4147 268
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