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Müssen alle Weiterbildungen hauptberuflich durchgeführt werden?

Gemäß § 4 Abs. 4 der Weiter­bil­dungs­ord­nung für die Ärzte Bayerns (WBO) ist die Weiter­bil­dung zum Erwerb einer Fach­a­rzt- und/oder Schwer­punkt­be­zeich­nung in der Regel ganz­tä­gig und in haupt­be­ruf­li­cher Stel­lung durch­zu­füh­ren und setzt die Betei­li­gung an sämt­li­chen ärzt­li­chen Tätig­kei­ten in dem Bereich voraus, in dem die Weiter­bil­dung erfolgt. Glei­ches gilt auch für den Erwerb einer Zusatz­be­zeich­nung, soweit es in Abschnitt C nicht ande­res bestimmt ist. Eine berufs­be­glei­tende Weiter­bil­dung ist nur bei Zusatz-Weiter­bil­dun­gen und nur dann zuläs­sig, wenn dies in Abschnitt C vorge­se­hen ist.

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Kommunikation/Politik/Marketing

Pressestelle der Bayerischen Landesärztekammer
Telefon: 089 4147 268
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