Gemäß § 4 Abs. 4 der Weiterbildungsordnung für die Ärzte Bayerns (WBO) ist die Weiterbildung zum Erwerb einer Facharzt- und/oder Schwerpunktbezeichnung in der Regel ganztägig und in hauptberuflicher Stellung durchzuführen und setzt die Beteiligung an sämtlichen ärztlichen Tätigkeiten in dem Bereich voraus, in dem die Weiterbildung erfolgt. Gleiches gilt auch für den Erwerb einer Zusatzbezeichnung, soweit es in Abschnitt C nicht anderes bestimmt ist. Eine berufsbegleitende Weiterbildung ist nur bei Zusatz-Weiterbildungen und nur dann zulässig, wenn dies in Abschnitt C vorgesehen ist.