Die DSGVO enthält zwar keine ausdrückliche Regelung zur Verpflichtung von Mitarbeitern auf das Datengeheimnis, jedoch hat jeder Verantwortliche die Pflicht, seine Mitarbeiter entsprechend anzuweisen. Das Landesamt für Datenschutzaufsicht empfiehlt deshalb, die Mitarbeiter nachweisbar über ihre Pflichten nach der DSGVO zu unterrichten.
Die Kassenärztliche Vereinigung Bayerns (KVB) hat hierzu im Internet unter www.kvb.de ein entsprechendes Muster „Verpflichtung zur Einhaltung der datenschutzrechtlichen Anforderungen nach der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO)“ veröffentlicht, das auf die Belange einer Arztpraxis angepasst wurde.