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Müssen eigene Patienten eine Einverständniserklärung zur Weitergabe unterschreiben, wenn ich Befunde, z. B. Laborwerte oder selbst erhobene Befunde, an andere Kollegen weiterleiten möchte?

Für die Weiter­gabe an Dritte ist auf das Infor­ma­ti­ons­blatt der Bunde­s­ärz­te­kam­mer und der KBV hinzu­wei­sen. Darin finden Sie unter Punkt 2.4.1 die Voraus­set­zun­gen für eine Einwil­li­gung zur Daten­wei­ter­gabe. Im Grund­satz gilt hier, dass eine Weiter­gabe nur mit Einwil­li­gung erfol­gen kann, wobei eine Schrift­form nicht in jedem Fall notwen­dig ist und konklu­den­tes Verhal­ten ausrei­chen kann. In Zwei­fels­fäl­len ist zu Beweis­zwe­cken eine schrift­li­che Einwil­li­gung empfeh­lens­wert.

Ihr Ansprechpartner

Kommunikation/Politik/Marketing

Pressestelle der Bayerischen Landesärztekammer
Telefon: 089 4147 268
E-Mail: presse@blaek.de