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Müssen Mitarbeitende in der Arztpraxis auf den Datenschutz verpflichtet werden?

Ja.
Auch wenn die DSGVO keine ausdrückliche Verpflichtung vorsieht, ist der Verantwortliche verpflichtet, seine Mitarbeitenden entsprechend anzuweisen. Das Landes­­amt für Daten­­schutz­auf­­sicht empfiehlt eine nachweisbare Verpflichtung und regelmäßige Unterweisung

Ihr Ansprechpartner

Kommunikation/Politik/Marketing

Pressestelle der Bayerischen Landesärztekammer
Telefon: 089 4147 268
E-Mail: presse@blaek.de