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Müssen Patientinnen und Patienten die Datenschutzinformation unterschreiben?

Nein.
Nach der DSGVO besteht eine Informationspflicht, jedoch keine Verpflichtung zur Einholung einer Unterschrift. Die Information muss den Betroffenen in transparenter und verständlicher Form zur Verfügung gestellt werden.

Ihr Ansprechpartner

Kommunikation/Politik/Marketing

Pressestelle der Bayerischen Landesärztekammer
Telefon: 089 4147 268
E-Mail: presse@blaek.de