Nein.
Nach der DSGVO besteht eine Informationspflicht, jedoch keine Verpflichtung zur Einholung einer Unterschrift. Die Information muss den Betroffenen in transparenter und verständlicher Form zur Verfügung gestellt werden.
Nein.
Nach der DSGVO besteht eine Informationspflicht, jedoch keine Verpflichtung zur Einholung einer Unterschrift. Die Information muss den Betroffenen in transparenter und verständlicher Form zur Verfügung gestellt werden.
Kommunikation/Politik/Marketing