Muss ich auch einen Beitrag zahlen, wenn ich im Vorvorjahr aus selbstständiger Arbeit (oder auch bei Verrechnung von Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit und selbstständiger Arbeit) einen Verlust erzielt habe?
Muss ich auch einen Beitrag zahlen, wenn ich im Vorvorjahr aus selbstständiger Arbeit (oder auch bei Verrechnung von Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit und selbstständiger Arbeit) einen Verlust erzielt habe?
In diesem Fall ist der Mindestbeitrag fällig. Nachweise sind trotzdem einzureichen.