• Home |
  • Muss ich nach der DSGVO 2018 von jedem Patienten, der mir mit einem gültigen Überweisungsschein zugewiesen wird, einen Verarbeitungsvertrag für personenbezogene Daten unterschreiben lassen?

Muss ich nach der DSGVO 2018 von jedem Patienten, der mir mit einem gültigen Überweisungsschein zugewiesen wird, einen Verarbeitungsvertrag für personenbezogene Daten unterschreiben lassen?

Nein.
Der Abschluss eines Vertra­ges zur Auftrags­ver­a­r­bei­tung ist immer nur dann notwen­dig, wenn Dritte als Dienst­leis­ter die perso­nen­be­zo­ge­nen Daten im Auftrag des Verant­wort­li­chen vera­r­bei­ten, z. B. die Praxis­soft­ware warten oder Akten- und Daten­trä­ger nach Ablauf der Aufbe­wah­rungs­frist vernich­ten.

Ihr Ansprechpartner

Kommunikation/Politik/Marketing

Pressestelle der Bayerischen Landesärztekammer
Telefon: 089 4147 268
E-Mail: presse@blaek.de