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Muss im ersten Teil der Prüfung (Arzt-Patienten-Gespräch) eine körperliche Untersuchung an einem Patienten durchgeführt werden?

Die Fach­spra­chen­prü­fung ist keine prak­ti­sche Prüfung, somit müssen Sie den Pati­en­ten (dessen Rolle von einer ärzt­li­chen Prüfe­rin oder einem ärzt­li­chen Prüfer über­nom­men wird) nicht körper­lich unter­su­chen. Bei der Fach­spra­chen­prü­fung handelt es sich um ein Gespräch zwischen Ihnen und dem Bewer­tungs­gre­mium, in dem es vorkom­men kann, dass Sie Unter­su­chungs­schritte oder Metho­den erklä­ren müssen oder Aufklä­rungs­ge­sprä­che führen. Die tatsäch­li­che Durch­füh­rung einer Unter­su­chung ist jedoch ausge­schlos­sen.

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Kommunikation/Politik/Marketing

Pressestelle der Bayerischen Landesärztekammer
Telefon: 089 4147 268
E-Mail: presse@blaek.de