Die Fachsprachenprüfung ist keine praktische Prüfung, somit müssen Sie den Patienten (dessen Rolle von einer ärztlichen Prüferin oder einem ärztlichen Prüfer übernommen wird) nicht körperlich untersuchen. Bei der Fachsprachenprüfung handelt es sich um ein Gespräch zwischen Ihnen und dem Bewertungsgremium, in dem es vorkommen kann, dass Sie Untersuchungsschritte oder Methoden erklären müssen oder Aufklärungsgespräche führen. Die tatsächliche Durchführung einer Untersuchung ist jedoch ausgeschlossen.