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Muss während der Weiterbildung auf eine Rotation geachtet werden?

Zu Beginn der Weiter­bil­dung ist das geglie­derte Weiter­bil­dungs­pro­gramm vom Weiter­bil­dungs­be­fug­ten an den Arzt in Weiter­bil­dung auszu­hän­di­gen. Die erteilte Weiter­bil­dungs­be­fug­nis ist an das vorge­legte Weiter­bil­dungs­pro­gramm gebun­den. Der Arzt in Weiter­bil­dung ist über die fest­ge­leg­ten Neben­be­stim­mun­gen (z.B. Rota­ti­o­nen) in der Weiter­bil­dungs­be­fug­nis in Kennt­nis zu setzen. Die Einhal­tung der Neben­be­stim­mun­gen wird bei Antrag­stel­lung über­prüft.

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Kommunikation/Politik/Marketing

Pressestelle der Bayerischen Landesärztekammer
Telefon: 089 4147 268
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