Zu Beginn der Weiterbildung ist das gegliederte Weiterbildungsprogramm vom Weiterbildungsbefugten an den Arzt in Weiterbildung auszuhändigen. Die erteilte Weiterbildungsbefugnis ist an das vorgelegte Weiterbildungsprogramm gebunden. Der Arzt in Weiterbildung ist über die festgelegten Nebenbestimmungen (z.B. Rotationen) in der Weiterbildungsbefugnis in Kenntnis zu setzen. Die Einhaltung der Nebenbestimmungen wird bei Antragstellung überprüft.