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Notfallmedizin: Wann kann ich mich zur Prüfung zum Erwerb der Zusatzbezeichnung „Notfallmedizin“ anmelden und welche Voraussetzungen gibt es hierfür?

Die Prüfungs­an­mel­dung sowie -orga­ni­sa­tion über­nimmt der Bereich Weiter­bil­dung/Zusatz­be­zeich­nun­gen der Baye­ri­schen Landes­ärz­te­kam­mer.
Die Prüfungs­vor­aus­set­zun­gen sind wie folgt:

  • 24-mona­tige Weiter­bil­dung in einem Gebiet der unmit­tel­ba­ren Pati­en­ten­ver­sor­gung bei einem Weiter­bil­der gemäß § 5 Abs. 1 Satz 2 im stati­o­nären Bereich, davon eine 6-mona­tige
    Weiter­bil­dung in Inten­siv­me­di­zin oder Anäs­the­sio­lo­gie oder in der Notfal­l­auf­nahme unter Anlei­tung eines Weiter­bil­ders gemäß § 5 Abs. 1
  • 80 Stun­den Kurs-Weiter­bil­dung gemäß § 4 Abs. 8 Notfall­me­di­zin
  • 50 Einsätze unter Anlei­tung eines verant­wort­li­chen Nota­rz­tes im Nota­rzt­wa­gen bzw. Rettungs­hub­schrau­ber, auf die bis zu 25 Notfall­ver­sor­gun­gen, bei denen unter notfall- bzw. inten­siv­me­di­zi­ni­schem
    Handeln Maßnah­men des gefor­der­ten Weiter­bil­dungs­in­halts zur Anwen­dung kommen, oder bis zu 25 stan­dar­di­sierte und von der Kammer aner­kannte simu­la­ti­ons-basierte Trai­nings­pro­gramme ange­rech­net werden
    können

Ihr Ansprechpartner

Kommunikation/Politik/Marketing

Pressestelle der Bayerischen Landesärztekammer
Telefon: 089 4147 268
E-Mail: presse@blaek.de