Die Prüfungsanmeldung sowie -organisation übernimmt der Bereich Weiterbildung/Zusatzbezeichnungen der Bayerischen Landesärztekammer.
Die Prüfungsvoraussetzungen sind wie folgt:
- 24-monatige Weiterbildung in einem Gebiet der unmittelbaren Patientenversorgung bei einem Weiterbilder gemäß § 5 Abs. 1 Satz 2 im stationären Bereich, davon eine 6-monatige
Weiterbildung in Intensivmedizin oder Anästhesiologie oder in der Notfallaufnahme unter Anleitung eines Weiterbilders gemäß § 5 Abs. 1 - 80 Stunden Kurs-Weiterbildung gemäß § 4 Abs. 8 Notfallmedizin
- 50 Einsätze unter Anleitung eines verantwortlichen Notarztes im Notarztwagen bzw. Rettungshubschrauber, auf die bis zu 25 Notfallversorgungen, bei denen unter notfall- bzw. intensivmedizinischem
Handeln Maßnahmen des geforderten Weiterbildungsinhalts zur Anwendung kommen, oder bis zu 25 standardisierte und von der Kammer anerkannte simulations-basierte Trainingsprogramme angerechnet werden
können