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Pauschalrechnungen – Kann die Abrechnung der ärztlichen Leistung über einen Pauschalbetrag erfolgen?

Nein, Pauschal­rech­nun­gen sind nicht zuläs­sig. Aus einer Rech­nung muss sich immer die jewei­lige Gebüh­ren­zif­fer, der jewei­lige Betrag und der Stei­ge­rungs­satz erge­ben.

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Telefon: 089 4147 268
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