Im Punkt 6.4.2.3 der Richtlinie Hämotherapie heißt es: Der QBH darf nicht gleichzeitig Transfusionsverantwortlicher oder Transfusionsbeauftragter der Einrichtung sein.
Im Punkt 6.4.2.3 der Richtlinie Hämotherapie heißt es: Der QBH darf nicht gleichzeitig Transfusionsverantwortlicher oder Transfusionsbeauftragter der Einrichtung sein.
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