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QM-Hämotherapie: „Die Bayerische Landesärztekammer hat uns auf unsere Mängel im Berichtsbogen hingewiesen. Bis wann müssen wir diese Mängel beheben?“

Laut der aktu­ell gülti­gen Richt­li­nie Hämo­the­ra­pie (Abschnitt 6.4.2.1) ist es Aufgabe der zustän­di­gen Ärzte­kam­mer gegen­über der Leitung des jewei­li­gen Stand­ortes der Einrich­tung auf die Besei­ti­gung der Mängel hinzu­wir­ken. Wir empfeh­len, die Mängel im eige­nen Inter­esse unver­züg­lich zu behe­ben.

Ihr Ansprechpartner

Kommunikation/Politik/Marketing

Pressestelle der Bayerischen Landesärztekammer
Telefon: 089 4147 268
E-Mail: presse@blaek.de