Laut der aktuell gültigen Richtlinie Hämotherapie (Abschnitt 6.4.2.1) ist es Aufgabe der zuständigen Ärztekammer gegenüber der Leitung des jeweiligen Standortes der Einrichtung auf die Beseitigung der Mängel hinzuwirken. Wir empfehlen, die Mängel im eigenen Interesse unverzüglich zu beheben.