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  • QM-Hämotherapie: Ich bin seit mehreren Jahren als Transfusionsverantwortlicher / Transfusionsbeauftragter / Leiter des Labors / Blutdepots tätig – darf ich das weiterhin ausüben, obwohl ich nicht die in den Richtlinie Hämotherapie geforderten Qualifikationen nachweisen kann?

QM-Hämotherapie: Ich bin seit mehreren Jahren als Transfusionsverantwortlicher / Transfusionsbeauftragter / Leiter des Labors / Blutdepots tätig – darf ich das weiterhin ausüben, obwohl ich nicht die in den Richtlinie Hämotherapie geforderten Qualifikationen nachweisen kann?

Der Bestands­schutz unter 6.4.1.4 der Richt­li­nie Hämo­the­ra­pie besagt:
a) wer zum 7. Juli 1998 eine entspre­chende Tätig­keit auf der Grund­lage der Richt­li­nien von 1996 ausübte (vgl. § 33 TFG),
b) wer auf Grund­lage der Über­g­angs­vor­schrif­ten der bishe­ri­gen Hämo­the­ra­pie-Richt­li­nien eine entspre­chende Funk­tion ausübte,
darf diese auch weiter­hin ausüben.

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Kommunikation/Politik/Marketing

Pressestelle der Bayerischen Landesärztekammer
Telefon: 089 4147 268
E-Mail: presse@blaek.de