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QM-Hämotherapie: „Ich habe meine Niederlassung beendet, bin jedoch weiter unregelmäßig ärztlich tätig. Darf ich weiter als QBH tätig sein?“

Die Quali­fi­ka­tion zum Quali­täts­be­auf­trag­ten Hämo­the­ra­pie (QBH) gilt bis auf Weite­res.

Weiter ist zu beach­ten, dass in der Berufs­ord­nung für die Ärzte Bayerns Bekannt­ma­chung vom 9. Januar 2012 i. d. F. der Ände­rungs­be­schlüsse vom 21. Okto­ber 2017 unter § 4 Fort­bil­dung steht: (1) Der Arzt, der seinen Beruf ausübt, ist verpflich­tet, sich in dem Umfange beruf­lich fort­zu­bil­den, wie es zur Erhal­tung und Entwick­lung der zu seiner Berufs­aus­übung erfor­der­li­chen Fach­kennt­nisse notwen­dig ist.
Ist auch dieser Punkt gege­ben, beste­hen keine Einwände gegen eine weitere Tätig­keit als QBH.

Ihr Ansprechpartner

Kommunikation/Politik/Marketing

Pressestelle der Bayerischen Landesärztekammer
Telefon: 089 4147 268
E-Mail: presse@blaek.de