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QM-Hämotherapie: Ich transfundiere keine Erythrozytenkonzentrate, sondern lediglich Humanalbumine (Plasmaeiweiß). Welche Nachweise und Qualifikationen muss ich dafür vorweisen?

Hier gilt Abschnitt 6.4.2.4. der Richt­li­nie Hämo­the­ra­pie: Einrich­tun­gen der Kran­ken­ver­sor­gung, die ausschließ­lich Fibrinkle­ber und/oder Plas­ma­de­ri­vate anwen­den, die nicht zur Behand­lung von Hämo­sta­se­stö­run­gen einge­setzt werden. Die geringe Komple­xi­tät der orga­ni­sa­to­ri­schen Verfah­rens­schritte bei der Anwen­dung von Fibrinkle­ber und/oder Plas­ma­de­ri­va­ten, die nicht zur Behand­lung von Hämo­sta­se­stö­run­gen einge­setzt werden, recht­fer­tigt keine Über­wa­chung des QS-Systems der Einrich­tung.
Bitte füllen Sie die „Erklä­rung zur Quali­täts­si­che­rung“ aus und senden diese zusam­men mit den dort gefor­der­ten Nach­wei­sen an die BLÄK zurück.

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