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QM-Hämotherapie: In unserer Einrichtung sind noch nicht alle in der Richtlinie Hämotherapie geforderte Qualitätssicherungsmaßnahmen vollzogen. Was bedeutet das für uns?

Im Scha­dens­fall durch Blut­pro­dukte wird die Einhal­tung der gesetz­li­chen Vorga­ben geprüft. Soll­ten die Blut­pro­dukte nicht wie in § 13 Trans­fu­si­ons­ge­setz (TFG) „nach dem Stand der medi­zi­ni­schen Wissen­schaft und Tech­nik“ ange­wandt worden sein, könnte dies im Haftungs­fall von größ­ter Bedeu­tung sein und sich auf den Versi­che­rungs­schutz auswir­ken.

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Kommunikation/Politik/Marketing

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Telefon: 089 4147 268
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