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QM-Hämotherapie: „Kann die Frist gemäß der Richtlinie Hämotherapie verlängert werden?“

Die Baye­ri­sche Landes­ärz­te­kam­mer hat keine Kompe­tenz, die Bestim­mun­gen der Richt­li­nie Hämo­the­ra­pie zu beugen oder zu verän­dern. Die Richt­li­nie Hämo­the­ra­pie dient der Sicher­heit von Ärzten und Pati­en­ten; gege­be­nen­falls ist die fehlende Erfül­lung der Regu­la­rien der Richt­li­nie Hämo­the­ra­pie durch Externe zu erbrin­gen (z. B. fehlen­der Trans­fu­si­ons­ver­ant­wort­li­cher Arzt via externe Dienst­leis­tung).

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Kommunikation/Politik/Marketing

Pressestelle der Bayerischen Landesärztekammer
Telefon: 089 4147 268
E-Mail: presse@blaek.de