Werden in einer Einrichtung nur Immunglobuline zur passiven Immunisierung angewendet, genügt eine Qualifizierung nach Abschnitt 6.4.1.3.1 der Richtlinie Hämotherapie (Transfundierender Arzt). Es besteht keine QM-Seminar-Verpflichtung. Ein Transfusionsverantwortlicher und ein QM-System sollten trotzdem benannt und eingeführt werden.
Bitte füllen Sie die „Erklärung zur Qualitätssicherung“ aus und senden diese zusammen mit den dort geforderten Nachweisen an die BLÄK zurück.