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QM-Hämotherapie: Wann, von wem und in welcher Form sind die Ergebnisse der Qualitätssicherung Hämotherapie an die Ärztekammer zu übermitteln?

Der Bericht ist vom Quali­täts­be­auf­trag­ten (6.4.2.3 Richt­li­nie Hämo­the­ra­pie) oder vom ärzt­li­chen Leiter der Einrich­tung (6.4.2.3.1 Richt­li­nie Hämo­the­ra­pie) jeweils bis spätes­tens 1. März des Folge­jah­res, für den Zeit­raum des jeweils voraus­ge­gan­ge­nen Kalen­der­jah­res, an die Baye­ri­sche Landes­ärz­te­kam­mer (BLÄK) zu über­mit­teln.
Die BLÄK stellt hierzu bis spätes­tens 1. Januar die Berichts­bö­gen als Down­loads zur Verfü­gung.

Auszug aus den „Richt­li­nien zur Gewin­nung von Blut und Blut­be­stand­tei­len und zur Anwen­dung von Blut­pro­duk­ten (Richt­li­nie Hämo­the­ra­pie) (Gesamt­no­velle 2017) aufge­stellt gemäß §§ 12a u. 18 Trans­fu­si­ons­ge­setz von der Bunde­s­ärz­te­kam­mer im Einver­neh­men mit dem Paul-Ehrlich-Insti­tut:

6.4.2.3 Einrich­tun­gen der Kran­ken­ver­sor­gung, die Blut­pro­dukte und/oder Plas­ma­de­ri­va­ten für die Behand­lung von Hämo­sta­se­stö­run­gen (außer Fibrinkle­ber) anwen­den
Der Quali­täts­be­auf­tragte sendet jähr­lich bis zum 1. März einen Bericht über die Ergeb­nisse seiner Über­prü­fun­gen für den Zeit­raum des jeweils voraus­ge­gan­ge­nen Kalen­der­jah­res zeit­gleich an die zustän­dige Ärzte­kam­mer und die Leitung der Einrich­tung.

6.4.2.3.1 Sonder­fälle
… Unter diesen Bedin­gun­gen hat der Trans­fu­si­ons­ver­ant­wort­li­che der Einrich­tung der Kran­ken­ver­sor­gung zur Über­wa­chung der Quali­täts­si­che­rung der Anwen­dung von Erythro­zy­ten­kon­zen­tra­ten die folgen­den Doku­mente jähr­lich bis zum 1. März an die zustän­dige Ärzte­kam­mer zu senden:

  • Nach­weis der Quali­fi­ka­tion des Trans­fu­si­ons­ver­ant­wort­li­chen nach Abschnitt 6.4.1.3.2,
  • vom Trans­fu­si­ons­ver­ant­wort­li­chen unter­zeich­nete Arbeits­an­wei­sung für die Einrich­tung der Kran­ken­ver­sor­gung zur Trans­fu­sion eines Erythro­zy­ten­kon­zen­trats,
  • einen Nach­weis der Meldung des Verbrauchs von Blut­pro­duk­ten (und Plas­ma­pro­te­i­nen zur Behand­lung von Hämo­sta­se­stö­run­gen) gemäß § 21 TFG an das PEI für das voran­ge­gan­gene Kalen­der­jahr.

Ihr Ansprechpartner

Kommunikation/Politik/Marketing

Pressestelle der Bayerischen Landesärztekammer
Telefon: 089 4147 268
E-Mail: presse@blaek.de