• Home |
  • QM-Hämotherapie: Welche Qualifikation wird benötigt, wenn in einer Einrichtung nur Immunglobuline zur passiven Immunisierung (z. B. Tetanusprophylaxe) verabreicht werden?

QM-Hämotherapie: Welche Qualifikation wird benötigt, wenn in einer Einrichtung nur Immunglobuline zur passiven Immunisierung (z. B. Tetanusprophylaxe) verabreicht werden?

Wenn in der Einrich­tung nur Immun­glo­bu­line zur passi­ven Immu­ni­sie­rung (z. B. Teta­nus­pro­phy­laxe, auch Rhesuspro­phy­laxe) ange­wen­det werden, heißt es gemäß 6.4.1.3.2.3.e) und 6.4.1.3.3.3.e) der Richt­li­nie Hämo­the­ra­pie, dass eine Quali­fi­ka­tion nach Abschnitt 6.4.1.3.1 (trans­fun­die­ren­der Arzt) genügt.
Hier heißt es:
Jeder Blut­pro­dukte anwen­dende Arzt muss die dafür erfor­der­li­chen Kennt­nisse und ausrei­chende Erfah­rung besit­zen sowie von einem Trans­fu­si­ons­be­auf­trag­ten in die einrich­tungs­spe­zi­fi­schen Abläufe und Orga­ni­sa­ti­onss­truk­tu­ren doku­men­tiert einge­wie­sen worden sein.
Die Indi­ka­ti­ons­stel­lung ist inte­gra­ler Bestand­teil des jewei­li­gen ärzt­li­chen Behand­lungs­plans. Die Quer­schnitts-Leit­li­nien der Bunde­s­ärz­te­kam­mer zur Thera­pie mit Blut­kom­po­nen­ten und Plas­ma­de­ri­va­ten in der jeweils gülti­gen Fassung sind zu beach­ten.

Ihr Ansprechpartner

Kommunikation/Politik/Marketing

Pressestelle der Bayerischen Landesärztekammer
Telefon: 089 4147 268
E-Mail: presse@blaek.de