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QM-Hämotherapie: Wir sind eine Praxis in Bayern und wissen nicht, ob wir auch unter die Richtlinien der Hämotherapie fallen. Was ist zu beachten?

Hier ist zu unter­schei­den, inwie­weit Hämo­sta­se­stö­run­gen behan­delt werden:

  • Einrich­tun­gen der Kran­ken­ver­sor­gung, die ausschließ­lich Fibrinkle­ber und/oder Plas­ma­de­ri­va­ten anwen­den, die nicht zur Behand­lung von Hämo­sta­se­stö­run­gen einge­setzt werden (Richt­li­nie Hämo­the­ra­pie 6.4.2.4):
    Diese Einrich­tun­gen benö­ti­gen die Inte­gra­tion eines Quali­täts­si­che­rungs­sys­tems und die Benen­nung eines Trans­fu­si­ons­ver­ant­wort­li­chen. Die geringe Komple­xi­tät der orga­ni­sa­to­ri­schen Verfah­rens­schritte bei der Anwen­dung von Fibrinkle­ber und/oder Plas­ma­de­ri­va­ten, die nicht zur Behand­lung von Hämo­sta­se­stö­run­gen einge­setzt werden, recht­fer­tigt keine Über­wa­chung des QS-Systems der Einrich­tung.
    Bitte füllen Sie die „Erklä­rung zur Quali­täts­si­che­rung“ aus und senden diese zusam­men mit den dort gefor­der­ten Nach­wei­sen an die BLÄK zurück.

  • Einrich­tun­gen mit Anwen­dung von Blut­kom­po­nen­ten und/oder Plas­ma­de­ri­va­ten für die Behand­lung von Hämo­sta­se­stö­run­gen (außer Fibrinkle­ber) (Richt­li­nie Hämo­the­ra­pie 6.4.2.3):
    Die Leitung einer Einrich­tung der Kran­ken­ver­sor­gung benennt im Beneh­men mit der zustän­di­gen Ärzte­kam­mer einen ärzt­li­chen Ansprech­part­ner zur Über­wa­chung des Quali­täts­si­che­rungs­sys­tems (QBH), der nach Abschnitt 6.4.2.2.3 quali­fi­ziert und in dieser Funk­tion gegen­über dem Träger weisungs­u­n­ab­hän­gig ist.
    Bitte füllen Sie den „Berichts­bo­gen“ aus und senden diesen gege­be­nen­falls zusam­men mit dem Quali­fi­ka­ti­ons­nach­weis des Quali­täts­be­auf­trag­ten an die BLÄK zurück.

Ihr Ansprechpartner

Kommunikation/Politik/Marketing

Pressestelle der Bayerischen Landesärztekammer
Telefon: 089 4147 268
E-Mail: presse@blaek.de