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Sie haben Fragen zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz?

Am 28. Juni 2025 ist das neue Barrie­re­frei­­heits­­s­tär­­kungs­­­ge­­setz (BFSG) in Kraft getre­ten. Ziel des Geset­­zes ist, Menschen mit Behin­­de­run­­gen den gleich­­be­rech­tig­ten Zugang zu bestim­m­ten Produk­ten und Dienst­leis­tun­­gen zu ermög­­li­chen. Das BFSG rich­tet sich in erster Linie an Wirt­­schafts­ak­teure – also Unter­­neh­­men, die digi­­tale Produkte oder Dienst­leis­tun­­gen für Verbrau­che­rin­­nen und Verbrau­cher anbie­ten. Unter bestim­m­ten Voraus­­set­­zun­­gen betrifft das Gesetz auch Arzt­pra­­xen, etwa wenn sie Ange­­bote wie Online-Termin­­bu­chun­­gen oder digi­­tale Formu­lare bereit­s­tel­len.

Sie haben Fragen zum Barrie­re­frei­­heits­­s­tär­­kungs­­­ge­­setz?

Was genau Ärztin­­nen und Ärzte über das BFSG wissen soll­ten und wann eine Praxis von den Rege­­lun­­gen betrof­­fen ist, haben wir in der folgen­­­den PDF-Datei zusam­­men­­ge­fasst.

Ihr Ansprechpartner

Kommunikation/Politik/Marketing

Pressestelle der Bayerischen Landesärztekammer
Telefon: 089 4147 268
E-Mail: presse@blaek.de