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Sind Teilzeitweiterbildungen zum Facharzt zulässig?

Weiter­bil­dun­gen in Teil­zeit sind möglich. Die Teil­zeit­wei­ter­bil­dung muss trotz­dem die haupt­be­ruf­li­che Tätig­keit sein und der Weiter­bil­dung dienen.
Eine Weiter­bil­dung in Teil­zeit muss hinsicht­lich Gesamt­dauer, Niveau und Quali­tät den Anfor­de­run­gen an eine ganz­tä­gige Weiter­bil­dung entspre­chen. Dies ist in der Regel gewähr­leis­tet, wenn die Teil­zeit­tä­tig­keit mindes­tens die Hälfte der wöchent­li­chen Arbeits­zeit beträgt. Die Weiter­bil­dung kann mit mindes­tens 12 Stun­den pro Woche bis zur Hälfte der in den Abschnit­ten B und C gefor­der­ten Mindest­wei­ter­bil­dungs­zeit erfol­gen. Die Weiter­bil­dungs­zeit verlän­gert sich entspre­chend. Bitte beach­ten Sie hierzu: Beim Wech­sel zu ande­ren Landes­ärz­te­kam­mern gelten ggf. andere Rege­lun­gen!
Der zeit­li­che Umfang (Stun­den/Woche) der Teil­zeit­be­schäf­ti­gung muss im Zeug­nis aufge­führt werden.

Ihr Ansprechpartner

Kommunikation/Politik/Marketing

Pressestelle der Bayerischen Landesärztekammer
Telefon: 089 4147 268
E-Mail: presse@blaek.de