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Suchtmedizinische Grundversorgung: Wann kann ich mich zur Prüfung zum Erwerb der Zusatzbezeichnung „Suchtmedizinische Grundversorgung“ anmelden und welche Voraussetzungen gibt es hierfür?

Die Prüfungs­an­mel­dung sowie -orga­ni­sa­tion über­nimmt der Bereich Weiter­bil­dung/Zusatz­be­zeich­nun­gen der Baye­ri­schen Landes­ärz­te­kam­mer. Als Prüfungs­vor­aus­set­zung gilt eine 24-mona­tige Weiter­bil­dungs­zeit in einem Gebiet der unmit­tel­ba­ren Pati­en­ten­ver­sor­gung bei einem Weiter­bil­der gemäß § 5 Abs. 1 Satz 2 sowie die Absol­vie­rung der 50 Stun­den Kurs-Weiter­bil­dung gemäß § 4 Abs. 8 in Such­me­di­zi­ni­scher Grund­ver­sor­gung.

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Kommunikation/Politik/Marketing

Pressestelle der Bayerischen Landesärztekammer
Telefon: 089 4147 268
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