Die Prüfungsanmeldung sowie -organisation übernimmt der Bereich Weiterbildung/Zusatzbezeichnungen der Bayerischen Landesärztekammer. Als Prüfungsvoraussetzung gilt eine 24-monatige Weiterbildungszeit in einem Gebiet der unmittelbaren Patientenversorgung bei einem Weiterbilder gemäß § 5 Abs. 1 Satz 2 sowie die Absolvierung der 50 Stunden Kurs-Weiterbildung gemäß § 4 Abs. 8 in Suchmedizinischer Grundversorgung.