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Transplantationsbeauftragter Arzt: Was ist erforderlich, um die Gesamtbescheinigung „Transplantationsbeauftragter Arzt“ zu erhalten?

Eine Gesamt­be­schei­ni­gung erhal­ten Sie bei voll­stän­di­ger Absol­vie­rung der Teile A (Theo­re­ti­sche Grund­la­gen), Teil B (Ange­hö­ri­gen­be­glei­tung) und Teil C (Beglei­tung einer Organ­spende inkl. Entnah­ma­ope­ra­tion) gemäß aktu­ell gülti­gem Curri­cu­lum Trans­plan­ta­ti­ons­be­auf­trag­ter Arzt.

Ihr Ansprechpartner

Kommunikation/Politik/Marketing

Pressestelle der Bayerischen Landesärztekammer
Telefon: 089 4147 268
E-Mail: presse@blaek.de