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Unter welchen Umständen kann ich meine Weiterbildung noch nach der WBO 2004 beenden?

Ärztin­nen und Ärzte, die ihre Weiter­bil­dung (Fach­a­rzt-, Schwer­punkt- oder Zusatz­be­zeich­nung) vor dem 01.08.2022 begon­nen haben,, können diese inner­halb einer Frist nach Inkraft­tre­ten der neuen Weiter­bil­dungs­ord­nung (WBO 2021) noch nach den Bestim­mun­gen der bisher gülti­gen Weiter­bil­dungs­ord­nung vom 24.04.2004 (WBO 2004) abschlie­ßen. Grund­lage hier­für ist § 20 Abs. 5, 6 und 7 in Verbin­dung mit § 2a Abs. 11 WBO 2021. Die Weiter­bil­dung zum Fach­a­rzt kann bis 31.07.2029, die Weiter­bil­dung in einer Schwer­punkt- oder Zusatz­be­zeich­nung konnte bis 31.07.2025 nach der WBO 2004 abge­schlos­sen werden. Anträge auf Aner­ken­nung einer Fach­a­rzt­be­zeich­nung können bis 31.07.2031, Anträge auf Aner­ken­nung einer Schwer­punkt- oder Zusatz­be­zeich­nung bis 31.07.2027 gestellt werden.

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Kommunikation/Politik/Marketing

Pressestelle der Bayerischen Landesärztekammer
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