Ärztinnen und Ärzte, die ihre Weiterbildung (Facharzt-, Schwerpunkt- oder Zusatzbezeichnung) vor dem 01.08.2022 begonnen haben,, können diese innerhalb einer Frist nach Inkrafttreten der neuen Weiterbildungsordnung (WBO 2021) noch nach den Bestimmungen der bisher gültigen Weiterbildungsordnung vom 24.04.2004 (WBO 2004) abschließen. Grundlage hierfür ist § 20 Abs. 5, 6 und 7 in Verbindung mit § 2a Abs. 11 WBO 2021. Die Weiterbildung zum Facharzt kann bis 31.07.2029, die Weiterbildung in einer Schwerpunkt- oder Zusatzbezeichnung konnte bis 31.07.2025 nach der WBO 2004 abgeschlossen werden. Anträge auf Anerkennung einer Facharztbezeichnung können bis 31.07.2031, Anträge auf Anerkennung einer Schwerpunkt- oder Zusatzbezeichnung bis 31.07.2027 gestellt werden.