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Verkehrsmedizinische Begutachtung: Wie kann ich als Gutachter tätig werden und wohin muss ich mich wenden?

Sofern Sie als Gutach­ter tätig werden möch­ten, wenden Sie sich bitte an die regi­o­nal zustän­dige Führer­schein­be­hörde.

Jeder poten­zi­elle Teil­neh­mer am Semi­nar „Ver­kehrs­me­di­zi­ni­sche Begut­ach­tung“ wird expli­zit auf einem Infor­ma­ti­ons­blatt darauf hinge­wie­sen, sich bei der zustän­di­gen Führer­schein­be­hörde selbst­stän­dig nach gutach­ter­li­chem Bedarf zu erkun­di­gen und sich ggf. auf einer dort geführ­ten, öffent­li­chen Liste eintra­gen zu lassen.

Ihr Ansprechpartner

Kommunikation/Politik/Marketing

Pressestelle der Bayerischen Landesärztekammer
Telefon: 089 4147 268
E-Mail: presse@blaek.de