Sofern Sie als Gutachter tätig werden möchten, wenden Sie sich bitte an die regional zuständige Führerscheinbehörde.
Jeder potenzielle Teilnehmer am Seminar „Verkehrsmedizinische Begutachtung“ wird explizit auf einem Informationsblatt darauf hingewiesen, sich bei der zuständigen Führerscheinbehörde selbstständig nach gutachterlichem Bedarf zu erkundigen und sich ggf. auf einer dort geführten, öffentlichen Liste eintragen zu lassen.