• Home |
  • Wann beginnt bzw. endet mein Fortbildungszeitraum?

Wann beginnt bzw. endet mein Fortbildungszeitraum?

Nach § 95d SGB V

Detail­fra­gen hierzu bitten wir, unmit­tel­bar an die Kassen­ärzt­li­che Verei­ni­gung Bayerns (KVB) zu rich­ten.

Nach § 136b SGB V

Für Fach­ärzte, die in einem nach § 108 SGB V zuge­las­se­nen Akut-Kran­ken­haus ange­stellt sind und vor dem 1. Januar 2006 bereits tätig waren, begann der Fünf­jah­res­zeit­raum zu diesem Zeit­punkt. Bei späte­rer Aufnahme der Tätig­keit gilt der erste Arbeits­tag als Beginn des Fort­bil­dungs­zeit­rau­mes.

Nach Art. 44 Abs.2 des BayRDG

Detail­fra­gen hierzu bitten wir, unmit­tel­bar an die Kassen­ärzt­li­che Verei­ni­gung Bayerns (KVB) zu rich­ten.

Ihr Ansprechpartner

Kommunikation/Politik/Marketing

Pressestelle der Bayerischen Landesärztekammer
Telefon: 089 4147 268
E-Mail: presse@blaek.de