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Wann erhalte ich den Fachwirt/in-Brief und das Fachwirt/in-Zeugnis?

  • Nach erfolg­reich abge­leg­ter Prüfung erhält der Prüfungs­teil­neh­mer/die Prüfungs­teil­neh­me­rin von der Baye­ri­schen Landes­ärz­te­kam­mer ein Zeug­nis (§ 37 Abs. 2 BBiG).
  • Nach zusätz­li­chem Nach­weis über die erfolg­rei­che Teil­nahme an einem Wahl­teil erhält der Prüfungs­teil­neh­mer/die Prüfungs­teil­neh­me­rin den Brief „Fach­wirt für ambu­lante medi­zi­ni­sche Versor­gung/Fach­wir­tin für ambu­lante medi­zi­ni­sche Versor­gung“.

Siehe dazu auch § 24 (1), (4) der Prüfungs­ord­nung zur Durch­füh­rung der Fort­bil­dung zum Fach­wirt/zur Fach­wir­tin für ambu­lante medi­zi­ni­sche Versor­gung.

Ihr Ansprechpartner

Kommunikation/Politik/Marketing

Pressestelle der Bayerischen Landesärztekammer
Telefon: 089 4147 268
E-Mail: presse@blaek.de