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Wann gilt für mich die neue Weiterbildungsordnung?

Die neue Weiter­bil­dungs­ord­nung (WBO 2021) ist am 1. August 2022 in Kraft getre­ten, gleich­zei­tig trat die bisher gültige Weiter­bil­dungs­ord­nung aus dem Jahr 2004 außer Kraft. Grund­sätz­lich ist somit die neue Weiter­bil­dungs­ord­nung für jeden Arzt in Bayern gültig und kann in Anspruch genom­men werden. Wenn die Weiter­bil­dung (Fach­a­rzt-, Schwer­punkt- oder Zusatz­be­zeich­nung) in Bayern nach dem 01.08.2022 begon­nen wurde, muss die WBO 2021 in Anspruch genom­men werden. In jedem Fall ist zu beach­ten, dass alle zeit­li­chen und inhalt­li­chen Voraus­set­zun­gen der WBO 2021 erfüllt werden und Weiter­bil­dungs­be­fug­nisse gemäß WBO 2021 vorlie­gen müssen.

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Kommunikation/Politik/Marketing

Pressestelle der Bayerischen Landesärztekammer
Telefon: 089 4147 268
E-Mail: presse@blaek.de