Die neue Weiterbildungsordnung (WBO 2021) ist am 1. August 2022 in Kraft getreten, gleichzeitig trat die bisher gültige Weiterbildungsordnung aus dem Jahr 2004 außer Kraft. Grundsätzlich ist somit die neue Weiterbildungsordnung für jeden Arzt in Bayern gültig und kann in Anspruch genommen werden. Wenn die Weiterbildung (Facharzt-, Schwerpunkt- oder Zusatzbezeichnung) in Bayern nach dem 01.08.2022 begonnen wurde, muss die WBO 2021 in Anspruch genommen werden. In jedem Fall ist zu beachten, dass alle zeitlichen und inhaltlichen Voraussetzungen der WBO 2021 erfüllt werden und Weiterbildungsbefugnisse gemäß WBO 2021 vorliegen müssen.