Das Verfahren endet mit der abschließenden medizinischen und juristischen Stellungnahme (Votum) der Gutachterstelle. Die abschließende Stellungnahme ist für die Beteiligten nicht bindend; eine Klage vor dem Zivilgericht ist weiterhin möglich.
Das Verfahren endet mit der abschließenden medizinischen und juristischen Stellungnahme (Votum) der Gutachterstelle. Die abschließende Stellungnahme ist für die Beteiligten nicht bindend; eine Klage vor dem Zivilgericht ist weiterhin möglich.
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