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Wann ist ein Gutachterverfahren abgeschlossen?

Das Verfahren endet mit der abschließenden medizinischen und juristischen Stellungnahme (Votum) der Gutachterstelle. Die abschließende Stellungnahme ist für die Beteiligten nicht bindend; eine Klage vor dem Zivilgericht ist weiterhin möglich.

Ihr Ansprechpartner

Kommunikation/Politik/Marketing

Pressestelle der Bayerischen Landesärztekammer
Telefon: 089 4147 268
E-Mail: presse@blaek.de