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Wann ist ein Vertrag zur Auftragsverarbeitung erforderlich?

Ein Vertrag nach Art. 28 DSGVO ist erforderlich, wenn externe Dienstleister personenbezogene Daten im Auftrag der Praxis verarbeiten, z. B.:

  • Praxissoftware und IT-Wartung
  • externe Akten- oder Datenträgervernichtung
  • Hosting oder Cloud-Dienstleistungen

Ihr Ansprechpartner

Kommunikation/Politik/Marketing

Pressestelle der Bayerischen Landesärztekammer
Telefon: 089 4147 268
E-Mail: presse@blaek.de