- Grundsätzlich gilt, dass die Bayerische Landesärztekammer den Termin der Prüfung in angemessener Frist nach der Zulassung festsetzt.
- Nach erfolgter Zulassung können Sie sich jederzeit an die Prüfungsabteilung pruefungen@blaek.de wenden. Auskünfte über Termine werden grundsätzlich erst nach erfolgter Zulassung zum Prüfungsgespräch mitgeteilt.
- Mit dem Einreichen des Antrages erklären Sie in der Regel, ab welchem Termin Sie prüfungsbereit sein werden. Sollten bestimmte Zeitabschnitte für die Prüfung nicht in Frage kommen, weisen Sie bitte möglichst schon bei Einreichung des Antrages darauf hin. Wichtige Hinweise sind z. B. geplante Niederlassungen, neue Arbeitsstellen, geplanter Umzug in ein anderes Bundesland bzw. ins Ausland, Entbindungstermin etc. Auch jegliche relevante Änderungen nach der Zulassung zur Prüfung bis zum Tag der Prüfung (z. B. Wechsel des Arbeitsplatzes) müssen der Prüfungsabteilung umgehend mitgeteilt werden.