• Home |
  • Wann und wie ist die Gebühr für die Fachsprachenprüfung zu begleichen?

Wann und wie ist die Gebühr für die Fachsprachenprüfung zu begleichen?

Sie erhal­ten eine E-Mail von der Baye­ri­schen Landes­ärz­te­kam­mer, in welcher der Verwen­dungs­zweck und die Konto­da­ten enthal­ten sind. Bitte beach­ten Sie bei Auslands­über­wei­sun­gen, dass ggf. Bank­ge­büh­ren anfal­len können. Bevor die Verwal­tungs­ge­bühr nicht in voller Höhe über­wie­sen wurde, kann Ihnen kein Prüfungs­ter­min zuge­teilt werden. Die Einzah­lung der Verwal­tungs­ge­bühr in bar ist ausge­schlos­sen.

Ihr Ansprechpartner

Kommunikation/Politik/Marketing

Pressestelle der Bayerischen Landesärztekammer
Telefon: 089 4147 268
E-Mail: presse@blaek.de