Um 10 Prozent verringert sich der Beitrag bei überwiegend administrativer Tätigkeit außerhalb der Krankenversorgung, z. B. im Institut für Rechtsmedizin, beim Blutspendedienst des BRK, bei Tätigkeit in Ministerien, im öffentlichen Gesundheitsdienst, beim Medizinischen Dienst der Krankenkassen, als Arbeitsmediziner und als Gutachter.
Um 20 Prozent verringert sich der Beitrag bei einer Tätigkeit ausschließlich als Lehrer an wissenschaftlichen Hochschulen in theoretischen Fächern (z. B. Anatomie, Biochemie, Physiologie), Berufsschulen und/oder in reiner Grundlagenforschung und/oder in der pharmazeutischen Industrie oder bei Fachmedien (Pharmavertreter oder Medizinjournalist).
Um 50 Prozent verringert sich der Beitrag bei einer Pflichtmitgliedschaft in der Berufsvertretung eines anderen Heilberufes (Zahnärzte-, Tierärzte-, Apotheker- und/oder Psychotherapeutenkammer). Jedoch nicht bei einer freiwilligen Mitgliedschaft z. B. Marburger Bund oder Verband der Internisten.