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Wann verringert sich mein Beitrag um 10, 20 oder 50 Prozent?

Um 10 Prozent verrin­gert sich der Beitrag bei über­wie­gend admi­nis­tra­ti­ver Tätig­keit außer­halb der Kran­ken­ver­sor­gung, z. B. im Insti­tut für Rechts­me­di­zin, beim Blut­spen­de­dienst des BRK, bei Tätig­keit in Minis­te­rien, im öffent­li­chen Gesund­heits­dienst, beim Medi­zi­ni­schen Dienst der Kran­ken­kas­sen, als Arbeits­me­di­zi­ner und als Gutach­ter.

Um 20 Prozent verrin­gert sich der Beitrag bei einer Tätig­keit ausschließ­lich als Lehrer an wissen­schaft­li­chen Hoch­schu­len in theo­re­ti­schen Fächern (z. B. Anato­mie, Bioche­mie, Physio­lo­gie), Berufs­schu­len und/oder in reiner Grund­la­gen­for­schung und/oder in der phar­ma­zeu­ti­schen Indus­trie oder bei Fach­me­dien (Phar­ma­ver­tre­ter oder Medi­z­in­jour­na­list).

Um 50 Prozent verrin­gert sich der Beitrag bei einer Pflicht­mit­glied­s­chaft in der Berufs­ver­tre­tung eines ande­ren Heil­be­ru­fes (Zahn­ärzte-, Tier­ärzte-, Apothe­ker- und/oder Psycho­the­ra­peu­ten­kam­mer). Jedoch nicht bei einer frei­wil­li­gen Mitglied­s­chaft z. B. Marbur­ger Bund oder Verband der Inter­nis­ten.

Ihr Ansprechpartner

Kommunikation/Politik/Marketing

Pressestelle der Bayerischen Landesärztekammer
Telefon: 089 4147 268
E-Mail: presse@blaek.de

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