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Warum muss ich überhaupt einen Beitrag bezahlen? Was tut die Bayerische Landesärztekammer für mich? Kann ich auch austreten?

Die Baye­ri­sche Landes­ärz­te­kam­mer erhebt zur Erfül­lung ihrer gesetz­lich über­tra­ge­nen Aufga­ben einen Beitrag (ähnlich wie die Indus­trie- und Handels­kam­mer oder die Rechts­an­walts­kam­mer).
Es handelt sich um eine gesetz­li­che Pflicht­mit­glied­s­chaft. Ein Austritt ist nur durch Rück­gabe der Appro­ba­tion möglich.

Ihr Ansprechpartner

Kommunikation/Politik/Marketing

Pressestelle der Bayerischen Landesärztekammer
Telefon: 089 4147 268
E-Mail: presse@blaek.de

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