Die Bayerische Landesärztekammer erhebt zur Erfüllung ihrer gesetzlich übertragenen Aufgaben einen Beitrag (ähnlich wie die Industrie- und Handelskammer oder die Rechtsanwaltskammer).
Es handelt sich um eine gesetzliche Pflichtmitgliedschaft. Ein Austritt ist nur durch Rückgabe der Approbation möglich.