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Warum muss ich zum Ärztlichen Kreisverband und zur Bayerischen Landesärztekammer einen Beitrag entrichten? In anderen Bundesländern gibt es hierfür nur eine Institution.

In Bayern ist dies durch das Heil­be­rufe-Kammer­ge­setz gere­gelt. Die Berufs­ver­tre­tung der Ärzte besteht aus den ärzt­li­chen Kreis­ver­bän­den (ÄKV), den ärzt­li­chen Bezirks­ver­bän­den (ÄBV) und der Landes­ärz­te­kam­mer (BLÄK). Die ÄKV und die BLÄK dürfen zur Erfül­lung ihrer Aufga­ben Beiträge erhe­ben, die ÄBV werden über die ÄKV finan­ziert.

Ihr Ansprechpartner

Kommunikation/Politik/Marketing

Pressestelle der Bayerischen Landesärztekammer
Telefon: 089 4147 268
E-Mail: presse@blaek.de

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