In Bayern ist dies durch das Heilberufe-Kammergesetz geregelt. Die Berufsvertretung der Ärzte besteht aus den ärztlichen Kreisverbänden (ÄKV), den ärztlichen Bezirksverbänden (ÄBV) und der Landesärztekammer (BLÄK). Die ÄKV und die BLÄK dürfen zur Erfüllung ihrer Aufgaben Beiträge erheben, die ÄBV werden über die ÄKV finanziert.