Hospitationen müssen im Vorfeld vom Hospitationsgeber als Fortbildungsmaßnahme webbasiert über das BLÄK-Portal angemeldet werden. Eine Anmeldung durch den Hospitanten ist nicht mehr möglich. Eine Anrechnung von Fortbildungspunkten ist bei wohltätiger- oder humanitärer Tätigkeit nach der neuen Fortbildungsordnung ausgeschlossen.