• Home |
  • Was ändert sich bei gesponserten Veranstaltungen?

Was ändert sich bei gesponserten Veranstaltungen?

Bei gespon­ser­ten Fort­bil­dungs­maß­nah­men sind künf­tig detail­lierte Offen­le­gun­gen erfor­der­lich. Anbie­te­rin­nen und Anbie­ter von Fort­bil­dun­gen müssen Art, Umfang, Verwen­dungs­zweck sowie Einnah­men und Ausga­ben des Spon­so­rings klar darle­gen. Außer­dem darf das Spon­so­ring keinen Einfluss auf die Themen­wahl und die Gestal­tung der Inhalte haben. Diese Rege­lun­gen sind darauf ausge­legt, Inter­es­sen­s­kon­flikte zu vermei­den und die Inte­gri­tät der Fort­bil­dung zu gewähr­leis­ten.

Ihr Ansprechpartner

Kommunikation/Politik/Marketing

Pressestelle der Bayerischen Landesärztekammer
Telefon: 089 4147 268
E-Mail: presse@blaek.de