Bei gesponserten Fortbildungsmaßnahmen sind künftig detaillierte Offenlegungen erforderlich. Anbieterinnen und Anbieter von Fortbildungen müssen Art, Umfang, Verwendungszweck sowie Einnahmen und Ausgaben des Sponsorings klar darlegen. Außerdem darf das Sponsoring keinen Einfluss auf die Themenwahl und die Gestaltung der Inhalte haben. Diese Regelungen sind darauf ausgelegt, Interessenskonflikte zu vermeiden und die Integrität der Fortbildung zu gewährleisten.