Die ärztliche Weiterbildung muss angemessen vergütet sein und es kann keine weitere hauptberufliche Tätigkeit daneben geben. Wird eine Weiterbildungsbefugnis ausgeübt, kann grundsätzlich keine eigene hauptberufliche Weiterbildung zum Erwerb einer Facharzt- und/oder Schwerpunktbezeichnung oder Zusatzbezeichnung erfolgen.