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Was hat der Anbieter nach der Veranstaltung zu beachten?

Der Anbie­ter kann die elek­tro­ni­sche Über­mitt­lung der zuer­kann­ten Fort­bil­dungs­punkte auf die Punk­te­kon­ten der teil­neh­men­den Ärztin­nen und Ärzte über den Elek­tro­ni­schen Infor­ma­ti­ons­ver­tei­ler (EIV) durch­füh­ren.
Dies sollte möglichst zeit­nah erfol­gen, eine Frist ist hier­für nicht einzu­hal­ten. Aller­dings können Ände­run­gen nur bis zu sieben Tage nach der Erst­mel­dung vorge­nom­men werden.

Die Teil­neh­mer­liste und Evalua­ti­ons­bö­gen blei­ben beim Veran­stal­ter.

Folgende Unter­la­gen muss der Anbie­ter gemäß der gesetz­li­chen Aufbe­wah­rungs­fris­ten nach Veran­stal­tungs­da­tum aufbe­wah­ren:

  • Teil­neh­mer­liste
  • Fina­les Veran­stal­tungs­pro­gramm
  • ggf. Lern­er­folgs­kon­trolle (LEK)
  • Evalua­tion der Veran­stal­tung

Ihr Ansprechpartner

Kommunikation/Politik/Marketing

Pressestelle der Bayerischen Landesärztekammer
Telefon: 089 4147 268
E-Mail: presse@blaek.de