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Was ist das Kurzscreening?

Asyl­su­chende werden nach Ankunft in einer Erst­auf­nah­me­ein­rich­tung möglichst schnell auf das Vorlie­gen akut behand­lungs­be­dürf­ti­ger Erkran­kun­gen oder Verlet­zun­gen durch Inau­gen­schein­nahme unter­sucht und erfor­der­li­chen­falls umge­hend einer medi­zi­ni­schen Behand­lung zuge­führt.

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Kommunikation/Politik/Marketing

Pressestelle der Bayerischen Landesärztekammer
Telefon: 089 4147 268
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