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Was ist ein/e Interessenskonflikt/-kollision ?

Ein Inter­es­sen­s­kon­flikt liegt vor, wenn wirt­schaft­li­che Bezie­hun­gen der wissen­schaft­li­chen Kurs­lei­tung, des Anbie­ters oder auch der Mitwir­ken­den zu Unter­neh­men und deren Produk­ten/Verfah­ren beste­hen, die an der Veran­stal­tung betei­ligt sind.
Aus den Empfeh­lun­gen der Bunde­s­ärz­te­kam­mer zur ärzt­li­chen Fort­bil­dung (2015):
Inter­es­sen­s­kon­flikte sind defi­niert als Gege­ben­hei­ten, die ein Risiko dafür schaf­fen, dass profes­si­o­nel­les Urteils­ver­mö­gen oder Handeln, welches sich auf ein primä­res Inter­esse bezieht, durch ein sekun­dä­res Inter­esse unan­ge­mes­sen beein­flusst werden.
Unter primä­rem Inter­esse werden das Wohl­er­ge­hen der Pati­en­ten und eine Weiter­ent­wick­lung des medi­zi­ni­schen Wissens verstan­den. Sekun­däre Inter­es­sen können mate­ri­el­ler, sozi­a­ler und intel­lek­tu­el­ler Natur sein.

Die Baye­ri­sche Landes­ärz­te­kam­mer bittet gemäß der Fort­bil­dungs­ord­nung (in Kraft seit 1. Septem­ber 2025) im § 5 Abs. 8 um Offen­le­gung mögli­cher Inter­es­sen­s­kon­flikte.
Des Weite­ren bitten wir Sie, im Antrag auf Fort­bil­dungs­punk­te­zu­er­ken­nung sowie bei Ihrer Veran­stal­tung even­tu­elle Inter­es­sen­s­kon­flikte bekannt zu geben.

  • Zu Inves­tor: z.B. Aktie­n­an­teile an Produkt und/oder Unter­neh­men, die an der Veran­stal­tung betei­ligt sind.
  • Zu Produkt: z.B. Refe­rent/Tutor war/ist an Produkt­ent­wick­lung (rück­wir­kend bis zu 5 Jahren vor Veran­stal­tungs­ter­min) oder Produkt­ver­mark­tung invol­viert.
  • Zu Bera­ter: z.B. bera­tend tätig zur Produkt/Unter­neh­men (rück­wir­kend bis zu 5 Jahren vor Veran­stal­tungs­ter­min)

Ihr Ansprechpartner

Kommunikation/Politik/Marketing

Pressestelle der Bayerischen Landesärztekammer
Telefon: 089 4147 268
E-Mail: presse@blaek.de