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Was ist ein Fortbildungszertifikat?

Fort­bil­dungs­zer­ti­fi­kate werden in Bayern unter­glie­dert in die sozi­al­recht­lich vorge­ge­be­nen Fort­bil­dungs­zer­ti­fi­kate nach § 95d SGB V und § 136b SGB V. Diese Fort­bil­dungs­zer­ti­fi­kate dienen dem Nach­weis, dass der Arzt die sozi­al­recht­li­che Fort­bil­dungs­pflicht erfüllt hat.

Darüber hinaus gibt es für die in Bayern täti­gen Ärzte das Frei­wil­lige Fort­bil­dungs­zer­ti­fi­kat. Dies wird auf Wunsch bei der zustän­di­gen Ärzte­kam­mer ausge­stellt, wenn in maxi­mal drei Jahren 150 Fort­bil­dungs­punkte nach­ge­wie­sen werden.

Ihr Ansprechpartner

Kommunikation/Politik/Marketing

Pressestelle der Bayerischen Landesärztekammer
Telefon: 089 4147 268
E-Mail: presse@blaek.de