Eine Weiterbildungsbefugnis ist die Voraussetzung, um Assistenzärztinnen und -ärzte weiterzubilden. Nur wenn der Weiterbilder im Besitz einer Befugnis ist, können Weiterbildungszeiten und -inhalte zum Erwerb einer Facharzt-, Schwerpunkt- und Zusatzbezeichnung angerechnet werden.